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Cannabis für Patienten auf Rezept

Cannabis auf Rezept

Cannabis auf Rezept

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Schwerkranke die an starken Schmerzen leiden und für die es keine andere Alternative gibt Cannabis auf Rezept bekommen. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Damit diese Wirkungen eintreten können wird eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes veranlasst.

Cannabis für Schmerzpatienten

Die Bundesregierung möchte mit diesem Schritt allen Patienten für die es keine besseren Alternativen gibt einen Zugang zu medizinischem Cannabis ermöglichen.

„Unser Ziel ist, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden. Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

Aber Achtung: Cannabis ist weiterhin als illegale Substanz eingestuft und der normale Gebrauch zur Belustigung oder der Anbau in den eigenen vier Wänden ist streng verboten. Das medizinische Cannabis soll vorerst nur für Patienten die an Schmerzen leiden zugänglich gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es keine anderen Methoden gibt die helfen.
Medizinisches Bedrocan Cannabis

Medizinisches Bedrocan Cannabis Foto by Sensiseeds

Bedrocan ist eine niederländische Firma die Cannabis für den medizinischen Gebrauch herstellt.

Verwaltung durch Cannabisagentur 

Eine von der Bundesregierung eigens gegründete Cannabisagentur wird den Import bzw. den Anbau von Medizinischem Cannabis verwalten. Das sogenannte Medizinalhanf wird von geeigneten Lieferanten – wie zum Beispiel Bedrocan – aus dem Ausland Importiert. Dabei wird besonders auf eine hohe Qualität der Produkte geachtet. In Einzelfällen werden auch im Inland Lizenzen für den Anbau von medizinischem Cannabis vergeben. Die Produkte werden dann von der Cannabisagentur gekauft und landesweit an Apotheken weiterverteilt. Dabei dürfen keine Gewinne erzielt werden.

Sicherheit und Qualitätskontrolle

Im Vordergrund steht bei dem neuen Gesetzesentwurf neben einer ausreichenden Versorgung auch die Sicherheit und Kontrolle. Die Cannabis Präparate werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft. Auch die Zulassung bei erfolgter Kontrolle und die stetige Verbesserung von medizinischen Heilmitteln ist Aufgabe des BfArM.


Quelle: Die Bundesregierung

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